Pflichtunterricht am Nachmittag

Während der sechsjährigen Schulzeit erteilen wir unseren Schüler/innen insgesamt 188 Jahreswochenstunden Pflichtunterricht. Das ist im Schulgesetz von NRW so festgeschrieben. Da ein solcher Stundenumfang nicht durch Vormittagsunterricht an fünf Tagen pro Woche abgeleistet werden kann, findet an unserer Schule ab der Jahrgangsstufe 6 Pflichtunterricht auch nachmittags statt. Der verpflichtende

 

Nachmittagsunterricht verteilt sich auf drei Tage in der Woche (montags, mittwochs und donnerstags). Dienstags (Konferenztag) und freitags endet der Pflichtunterricht um 13.00 Uhr. Grundsätzlich können alle Fächer am Nachmittag unterrichtet werden.

 

Jahrgangsstufe  

5

6

7

8

9

10

Tage mit Pflichtunterricht am Nachmittag

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1

1

2

2

2

 

An Tagen, an denen unsere Schüler/innen verpflichtenden Nachmittagsunterricht haben, schließt sich an die 5. Stunde eine 45-minütige Mittagspause an. In dieser Zeit können sie in der Cafeteria unserer Schule ein warmes Mittagessen einnehmen oder verschiedene Snacks kaufen. Die Cafeteria ist von 12.00 bis 13.30 Uhr geöffnet. Unser Zeitraster kann hier eingesehen werden.

AbWesenheit in der MittagsPause

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Verlassen d. Schulgeländes Mipa_Erlaubni
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