Erprobungsstufe

Die Erprobungsstufe umfasst die Jahrgangsstufen 5 und 6, knüpft an die Arbeit der Grundschule an und stellt eine pädagogische Einheit dar. Sie dient der Erprobung, Förderung und Beobachtung der Schüler.

 

Leistungsstarken Schülern kann jeweils zum Halbjahres- und Schuljahresende ein Wechsel zum Gymnasium empfohlen werden. Am Ende der Klasse 6 trifft die Klassenkonferenz die Entscheidung darüber, ob die Schüler ihre Schullaufbahn an der Realschule fortsetzen. Das ist gewährleistet, wenn die Versetzung in die Klasse 7 erfolgt. Über eine Wiederholung der Jahrgangsstufe 6 entscheidet die Versetzungskonferenz. Der Übergang von Klasse 5 nach 6 erfolgt ohne Versetzungsentscheidung. Die maximale Verweildauer in der Erprobungsstufe beträgt drei Jahre, eine einmalige Wiederholung auf Antrag der Eltern ist möglich.

 

In der Erprobungsstufe legen wir neben den bereits erwähnten Aspekten zur individuellen Förderung Wert auf einen engen Kontakt mit dem Elternhaus, eine intensive Betreuung, Beobachtung und Beratung und einen „sanften Übergang“ durch die Umsetzung folgender Maßnahmen:

  • erhöhte Stundenzahl des Klassenlehrers
  • Blockung von zwei oder mehreren Stunden, um offene Unterrichtsformen / Projektarbeit in Anlehnung an die Erfahrungen aus der Grundschule zu ermöglichen
  • Regelmäßiges Sozialkompetenztraining
  • Unterricht zum Lernen lernen
  • Erteilung von fest im Stundenplan verankertem Förderunterricht bei besonderer Begabung sowie bei Entwicklungsbedarfen in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Naturwissenschaften
  • Bei Bedarf/auf Wusch: Teilnahme am LRS-Unterricht (2 Std./Woche)
  • Durchführung einer dreitägigen Klassenfahrt, u.a. zur Stärkung des Wir-Gefühls und einer guten Klassengemeinschaft
  • Interessensabfrage bei Schülern und Eltern zur Gestaltung der freiwilligen Nachmittagsangebote
  • individuelle Beratung der Eltern bei Leistungs- oder Verhaltensauffälligkeiten zu gesonderten Terminen
  • Begleitung der Klassen durch Schülerpaten aus der Jahrgangsstufe 9