Die Erprobungsstufe umfasst die Jahrgangsstufen 5 und 6, knüpft an die Arbeit der Grundschule an und stellt eine pädagogische Einheit dar. Sie dient der Erprobung, Förderung und Beobachtung der Schüler.
Leistungsstarken Schülern kann jeweils zum Halbjahres- und Schuljahresende ein Wechsel zum Gymnasium empfohlen werden. Am Ende der Klasse 6 trifft die Klassenkonferenz die Entscheidung darüber, ob die Schüler ihre Schullaufbahn an der Realschule fortsetzen. Das ist gewährleistet, wenn die Versetzung in die Klasse 7 erfolgt. Über eine Wiederholung der Jahrgangsstufe 6 entscheidet die Versetzungskonferenz. Der Übergang von Klasse 5 nach 6 erfolgt ohne Versetzungsentscheidung. Die maximale Verweildauer in der Erprobungsstufe beträgt drei Jahre, eine einmalige Wiederholung auf Antrag der Eltern ist möglich.
In der Erprobungsstufe legen wir neben den bereits erwähnten Aspekten zur individuellen Förderung Wert auf einen engen Kontakt mit dem Elternhaus, eine intensive Betreuung, Beobachtung und Beratung und einen „sanften Übergang“ durch die Umsetzung folgender Maßnahmen: